01 - Flächenmanagement und Innenentwicklung

Wichtige Aspekte für die Stärkung der Ortskerne vor allem in ländlichen Kommunen ist die Steuerung der baulichen Entwicklung (Innenentwicklung) und die Sicherung der Daseinsvorsorge vor Ort. Mit der am 07. Januar 2020 veröffentlichten Auslegungshilfe des LEP hat die Landesregierung die Flächensparoffensive noch einmal verstärkt und die landesplanerischen Anforderungen an die Bedarfsermittlung neuer Siedlungsflächen erhöht.

PLANWERK bietet für die Steuerung der baulichen Entwicklung und Sicherung der Daseinsvorsorge sowohl Prognosen als auch die Erarbeitung von Vitalitäts-Checks (VC) und Daten zum Flächenmanagement (FM) an. PLANWERK unterstützt auf der Basis der FM-Datenbank und der VC-Datenbank des Landesamtes für Umwelt oder des FM-Tools der AKDB bei der Erfassung und Bewertung wesentlicher Informationen der Innenentwicklung. Daraus leitet PLANWERK schließlich Empfehlungen und Handlungsanweisungen für die Kommunen ab:

  • Beurteilung der Potenziale für die Siedlungsentwicklung einzelner Ortsteile
  • Baurechtliche Beurteilung der möglichen Innenentwicklungspotenziale
  • Bewertung der heutigen und zukünftigen Versorgungsqualität der Daseinsvorsorge
  • Aufbau eines nachhaltigen Flächenmanagements und Unterstützung bei der Aktivierung von Bauland und Leerständen
  • Nachnutzungskonzepte für leerstehende oder leerstandsgefährdete Immobilien, untergenutzte Hofstellen oder Infrastruktureinrichtungen

 

Die Ergebnisse der Vitalitäts-Checks und Daten zum Flächenmanagement können Eingang finden unter anderem in:

  • ILEK – Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte
  • GEK - Gemeindeentwicklungskonzepte
  • Regionale Entwicklungskonzepte / Landkreisentwicklungskonzepte
  • LEADER / Lokale Entwicklungsstrategie
  • Strategien zur Daseinsvorsorge / Daseinsvorsorgekonzepte
  • Regionale Prognosen
  • Teilraumgutachten

02 - Ratsklausuren

Städtebauliche oder perspektivische Entwicklungsplanungen stellen für die politischen Vertreter oft eine Herausforderung dar: hoch verdichtete, komplexe Fragestellungen, die über die alltägliche Lebenswelt hinaus gehen, sollen beschlossen und umgesetzt werden. Um die integrierte Betrachtung in den politischen Gremien zu erleichtern führt PLANWERK zu den von Ihnen gewünschten Themen Ratsklausuren durch, die den Fragestellungen jenseits vom Alltagsgeschäft den nötigen Raum geben. Dies kann entweder parallel zu einer Konzepterarbeitung erfolgen, für die Sie uns beauftragt haben – oder auch als eigenständiger Auftrag beispielsweise zur thematischen Einführung in die Stadt- und Ortsplanung zu Beginn der Legislaturperiode.

Mit angepassten und individuell zugeschnittenen Methoden der Moderation werden die relevanten Themen der Stadt- und Ortsentwicklung vorgestellt, vertieft diskutiert und die politischen Entscheidungen so vorbereitet.

Wesentliche Bestandteile unserer Ratsklausuren sind:

  • Abgestimmte Vorbereitung der Klausur (Drehbuch, Vorgespräch)
  • Professionelle Durchführung der Klausur mit qualifizierten Moderatoren
  • Durchführung möglichst an neutralem Ort mit ausreichend Zeitbudget
  • Offene Diskussion mit zielführender Leitung
  • Erreichen eines Ergebnisses, das von allen getragen wird und als Entscheidungsgrundlage herangezogen wird
  • Nachvollziehbare Dokumentation der Veranstaltung
  • Möglichkeit der Vertiefung in weiteren Themenrunden

03 - Kommunale Wärmeplanung

Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetztes (WPG) des Bundes sind alle Kommunen dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung, abhängig von der Größe, bis spätestens 30.06.2028 vorzulegen. PLANWERK unterstützt kleine und mittlere Gemeinden auch bei dieser neuen Aufgabe.

Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, eine Zukunftsstrategie zu entwickeln, die auf Basis einer Analyse der aktuellen Wärmeversorgung, vorhandenen Wärmepotenzialen und der städtebaulichen Entwicklung einen Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigt. Diese soll in Zwischenschritten bis 2040 erreicht werden. Hierfür soll die kommunale Wärmeplanung ca. alle 5 Jahre an die jeweils aktuellen Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben werden.

Den Bürgerinnen und Bürgern bietet eine kommunale Wärmeplanung wichtige Hinweise, in welche Energieträger bspw. bei einem privaten Heizungsaustausch investiert werden sollte – dies bedeutet Planungssicherheit für teure und langjährige Anschaffungen im privaten Eigentum.

Dies gilt natürlich auch für kommunale Investitionen: so können notwendige Flächen ggf. rechtzeitig gesichert oder bei anstehenden Kanalsanierungen beispielsweise direkt die Voraussetzungen für eine Abwärmenutzung geschaffen werden.

Wärmeplanung ist daher unserer Meinung nach nicht nur eine Frage der technischen Potenziale und Machbarkeiten, sondern vielmehr eine Frage der integrierten Stadtentwicklung. Für eine Erarbeitung einer individuellen Antwort bringt PLANWERK seine breite Erfahrung in der strategischen Stadtentwicklung, in der Einbindung wichtiger kommunaler wie privater Akteure sowie der Politik- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit:

  • Bestandsanalyse: Welche Wärmebedarfe gibt es aktuell und wie erfolgt die Versorgung heute?
  • Potenzialanalyse: Welche Einsparungen können erreicht werden und welche (alternativen) Wärmequellen können erschlossen werden?
  • Szenarioentwicklung: Wie kann die Versorgung in 10, 15, 20 Jahren aussehen? Lohnt es sich, in die Planung einer Fernwärmeversorgung einzusteigen?
  • Strategie: Welche Schritte sind für die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 nötig? Was bedeutet das für die Stadtentwicklung? Welche Akteure sind nötig?

Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Kompetenzzentrum Wärmewende unter www.kww-halle.de

04 - Folgekostenberechnungen

Die Folgekostenberechnung dient der Darstellung der Kosten für die Bereitstellung sozialer Infrastruktur, die durch die zusätzliche Bevölkerungsentwicklung in möglichen Entwicklungsgebieten benötigt wird.

Die Übernahme dieser Folgekosten kann in einem sogenannten städtebaulichen Vertrag festgehalten werden. Den rechtlichen Rahmen hierfür bildet §11 des BauGB.

Für die klare Berechnung der Folgekosten ist es nötig, den Zusammenhang zwischen Einwohnerentwicklung und sozialer Infrastruktur sowie die Abgrenzung zur ohnehin in der Gemeinde stattfindenden Entwicklung darzustellen.

PLANWERK Stadtentwicklung übernimmt derartige Berechnungen für Kommunen, Projektentwickler:innen oder Baugesellschaften. Grundlage der Berechnung ist die Durchführung einer Bevölkerungsprognose auf der Basis des PLANWERK-Prognosemodells ZUMOS.

05 - Stellenangebote | Praktikumsstellen | Volontariat

Praktikum | Volontariat | Abschlussarbeiten

Grundsätzlich haben wir immer Interesse daran, engagierte Studierende als Praktikant:innen und Volontär:innen bei PLANWERK zu beschäftigen. Die Tätigkeitsbereiche erstrecken sich auf das gesamte Spektrum, das Sie den Ausführungen unter Portfolio entnehmen können.

Die Mindestzeit des (Pflicht-) Praktikums sollte 3 Monate (40h/Woche) betragen, ein Volontariat (i.d.R. Vollzeit) dauert 6 - 9 Monate und dient dem Sammeln erster Berufserfahrungen nach Ende des Studiums.

Aktuell suchen wir eine:n Praktikant:in für den Zeitraum ab Mitte Juli 2025.

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Werkstudierende:r haben, sprechen Sie uns gerne an. Ein Volontariat ist aktuell leider nicht möglich.

 

Wir vergeben und unterstützen auch gerne Abschlussarbeiten, die im Rahmen der Projekte bei PLANWERK bearbeitet werden können. Wenden Sie sich mit Themenvorschlägen an uns (bitte vorher grob mit dem Dozenten / der Dozentin abklären).

 

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich per

PLANWERK STADTENTWICKLUNG
Dr. Preising, Schramm & Sperr Stadtplaner PartG mbB
Äußere Sulzbacher Straße 29
90491 Nürnberg